Unterschied zwischen Systemintegratoren und ELEKTROTECHNIK-Systemintegratoren

Systemintegratoren:

Systemintegratoren dürfen, die von einem konzessionierten Elektrotechniker errichtete KNX-Anlage, über eine Schnittstelle nur dann programmieren, wenn der Verteiler bereits laiensicher bedienbar ist.

Der Systemintegrator kann darüber beraten, welche Möglichkeiten der KNX-Programmierung der Kunde hat, auch die Planung kann teilweise übernommen werden.

 

ELEKTROTECHNIK-Systemintegratoren:

Die konzessionierten ELEKTROTECHNIK-Systemintegratoren dürfen aus rechtliche Sicht einiges mehr.

Angefangen von der Störungssuche im offenen Verteiler bis hin zu Einbauten in elektrotechnischen Bereich, darf alles durchgeführt werden.

Einfach erklärt bedeutet dies, dass ELEKTROTECHNIK-Systemintegratoren zum Beispiel defekte KNX Komponenten aus dem Verteiler ausbauen und austauschen dürfen. Die komplette KNX-Planung kann durchgeführt werden (inkl. Berechnung von Lasten bei Schaltaktoren usw.). Programmierungen am offenen Verteiler inkl. Arbeiten an den KNX/BUS Verbindungen sind ebenfalls erlaubt. Dadurch ist die Fehlersuche bei Leitungen und Geräten einfacher, da die gesamten Serviceleistungen in einer Hand liegen.

Die Techniker kennen alle  relevanten Elektrotechnik-Gesetze und sind verpflichtet diese einzuhalten. Nach Beendigung der Programmierung kann Ihnen der ELEKTROTECHNIK-Systemintegrator auch den nötigen E-Befund ausstellen.

Bei einem „normalen“ Systemintegrator ist es, notwendig, für viele andere Tätigkeiten auch einen Elektrotechniker miteinzubinden, welcher den Systemintegratoren bei diversen Arbeiten unterstützt, dadurch entsteht ein höherer Kostenaufwand für den Endverbraucher. Die ELEKTROTECHNIK-Systemintegratoren bieten dieses Service aus einer Hand!

Auch die zuständigen Landesinnungen können Ihnen bei Fragen gerne weiterhelfen.

Zusammenfassende kann man sagen, alles was die Standard-KNX Programmierung übersteig, gehört einem konzessionierten KNX Systemintegratoren übergeben. Ansonsten ist das Risiko für haftungsrechtliche Konsequenzen sehr hoch, bei welchen auch der Auftraggeber zur Rechenschaft gezogen werden kann. Dies kann bei Schadensfall soweit gehen, dass Haushalts-Versicherungen keine Deckungen gewähren.

 

Quelle: Voltimum